Mephisto

Bühne & Klassik // Artikel vom 26.05.2023

Mephisto (Foto: Felix Grünschloß)

1971 sorgte die „Mephisto-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts für Aufsehen.

Die Karlsruher RichterInnen verboten das Buch „Mephisto – Roman einer Karriere“ von Klaus Mann (damals schon längst gestorben) von 1936. Kläger war der Adoptivsohn des Schauspielers und Theaterintendanten Gustaf Gründges, an dessen Lebensgeschichte sich „Mephisto“ orientiert. Der von Klaus Mann nur scheinbar erfundene Hendrik Höfgen nutzt mit der NS-Machtergreifung die Gunst der Stunde, passt sich ans Regime an und macht Karriere im Theater. Dass er damit seine Ideale verrät und ihn seine Freunde verlassen – egal.

Grund des Verbots: Die Erzählung verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht, das noch über der Kunstfreiheit steht. Heute singt u.a. Danger Dan darüber, was alles von der Kunstfreiheit gedeckt sei. Wie steht es um sie im Jahr 2023? Regisseur Nils Strunk und das Schauspielensemble machen sich auf die Spur. -fd

Fr, 26.5., 19.30 Uhr (Premiere), Staatstheater, Karlsruhe

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