Corona-Shutdown

Stadtleben // Artikel vom 13.03.2020

Das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe hat am 13.3. zur Eindämmung des Corona-Virus’ in einer Allgemeinverfügung die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen verboten.

Das mittlerweile auf die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 vom 16.3. bezugnehmende Verfügung umfasst den Betrieb von Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen sowie von Schank- und Speisewirtschaften mit Musikvorführung und Tanz. Geschlossen bleiben auch Kultur- und Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater sowie Kinos.

Auf der roten Liste stehen u.a. auch Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen, Volkshochschulen, Jugendhäuser und öffentliche Bibliotheken. Ab Di, 17.3. bleiben bis einschließlich Ende der Osterferien am So, 19.4. Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege landesweit geschlossen. Seit 18.3. ist der Botanische Garten und der Schlossgarten unzugänglich, am 19.3. folgte die Turmbergterrasse.

Erlaubt sind Wochenmärkte sowie der Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften ohne Musikvorführungen und Tanz. Ausgenommen vom Verbot sind auch kleinere Veranstaltungen im Freien mit bis zu 50 Teilnehmern.

In der Initiative „Ticket behalten“ rufen derweil führende Konzertagenturen und Veranstalter im Bereich Folk und Weltmusik das Publikum auf, in Solidarität mit den Kulturschaffenden gekaufte Konzertkarten zu behalten und die teilweise schon terminierten Ersatzdates zu besuchen.

Alles rund um die Corona-Kreativ- und Kulturwirtschaftskrise in Karlsruhe einschließlich der Infos über finanzielle Hilfestellungen haben wir in einem Dossier zusammengestellt. -ps/pat

In eigener Sache

Wir haben alle Möglichkeiten für eine Notausgabe ohne Terminkalender geprüft, aber es hat keinen Sinn: Da auch unsere Auslagestellen aufgrund der behördlichen Auflagen in großer Zahl geschlossen sind, müssen wir die April-Ausgaben (Laufzeit: 15.4.-14.5.) komplett aussetzen. So wie der Stand heute (17.3.) ist, sind auch die Mai-Ausgaben (Laufzeit: 15.5.-14.6.) gefährdet, da offenbar daran gedacht ist, alle Kulturinstitutionen bis 14.6.2020 geschlossen zu halten. Wir können daher gebuchte Anzeigen im April nicht abdrucken und bitten, diese falls möglich in eine spätere Ausgabe umzubuchen – z.B. in eine „Super INKA“-Sommerausgabe.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich dafür bedanken, dass unsere Medienpartner nahezu alle ihre Anzeigenbuchungen bei uns aufrechterhalten haben bzw. hätten. Viele unserer Partner aus Kultur, Handel, Gastronomie oder Bildung sind bei einer mehrmonatigen Corona-Pause des öffentlichen Lebens zum Teil in ihrer Existenz bedroht. Auch wir haben zu kämpfen und werden aufgrund unseres hohen Festanstellungsgrades Kurzarbeit beantragen müssen.

Im INKA-Büro wird von Montag bis Donnerstag ein Notbetrieb aufrechterhalten, auch Patrick Wurster und die Onlineredaktion sind am Start, Banner können weiterhin gebucht werden.

Wir wünschen trotz allem eine gute Zeit, bleiben Sie gesund!
Roger Waltz & das INKA-Team

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