Gemeinderat fordert Rettungsschirm für Kommunen

Stadtleben // Artikel vom 26.05.2020

Der Karlsruher Gemeinderat forderte in der öffentlichen Sitzung vom 26.5. einstimmig von Bund und Land einen Rettungsschirm für Kommunen.

Ein Rettungsschirm für Kommunen sei dringend und unverzüglich erforderlich, damit die Kommunen die Folgen der Corona-Pandemie organisatorisch und insbesondere finanziell bewältigen können. Die Resolution im Wortlaut:

Gemeinderätliche Resolution
Folgen der Corona-Pandemie: Resolution an Bund und Land

Die Corona-Pandemie hat Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit sich gebracht, die sich auf alle gesellschaftlichen Bereiche auswirken. Ihre Folgen für die städtischen Finanzen sind massiv. Die Gewerbesteuereinnahmen und die Einnahmen aus dem kommunalen Anteil an Einkommens- und Umsatzsatzsteuer gehen drastisch zurück. Sie können nicht mehr aufgeholt werden. Einnahmen fehlen auch in den Bereichen Kultur, ÖPNV, Kitas, Schwimmbäder etc. Belastend wirken zudem coronabedingte Aufwendungen. Die Auswirkungen auf die städtischen Gesellschaften wie zum Beispiel das Städtische Klinikum, die Karlsruher Messe und Kongress GmbH und die Gesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sind enorm, da die Umsätze drastisch einbrechen. Der städtische Haushalt verschlechtert sich nach derzeitigem Stand um mindestens 194 Millionen Euro. Die Kommunen sind das Fundament unseres Staates. Sie sind systemrelevant für die Gesellschaft und die Daseinsvorsorge. Das zeigt sich gerade jetzt in Zeiten der Pandemie. Sie müssen handlungs- und investitionsfähig bleiben. Bereits in den letzten Jahren wurden die Kommunen durch vielfältige Herausforderungen finanziell stark belastet. Jetzt hat sich diese Situation noch verschärft. Die Corona-Krise betrifft sämtliche Bereiche der Gesellschaft – die Wirtschaft, das öffentliche und private Leben, die Daseins– und Gesundheitsvorsorge. Alles hängt zusammen und voneinander ab. Damit all das umgesetzt werden kann, was Bund und Land beschließen, müssen stabile kommunale Strukturen erhalten bleiben. Wie gut die Vorgaben umgesetzt werden können, wird maßgeblich von den kommunalen Finanzen abhängen. Ein Rettungsschirm für Kommunen ist dringend und unverzüglich erforderlich, damit die Kommunen diese Krise organisatorisch und insbesondere finanziell bewältigen können.

Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe fordert daher das Land und den Bund zu folgenden Maßnahmen auf:

  • Das Land beschließt haushaltsrechtliche Hilfen wie die Aussetzung der gesetzlichen Regelungen zum Erlass einer Haushaltssperre und den Erlass des dadurch erforderlichen Nachtragshaushalts für das Jahr 2020.
  • Der Rettungsschirm für private Unternehmen ist auch über die kommunalen Unternehmen aufzuspannen. Kommunale Unternehmen, wie Verkehrsunternehmen, Bäder, kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater, Krankenhäuser, Pflegeheime etc. sind ebenso wie die Privatwirtschaft betroffen, erhalten aber bisher lediglich Unterstützung durch die KfW des Bundes.
  • Das Land übernimmt vollständig die Kosten der Elternbeiträge bei Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und der Ganztagsbetreuung an Schulen während der vom Land angeordneten (Teil-)Schließung.
  • Die Gewerbesteuer ist die wichtigste kommunale Einnahmequelle. Aufgrund der Corona-Pandemie wird es zu einem massiven Einbruch der Erträge kommen. Die Kommunen werden daher im Jahr 2020 von der Pflicht zur Abführung der Gewerbesteuerumlagen befreit.
  • Neben den Ausfällen bei den Gewerbesteuern sind Kommunen sehr stark von Mehraufwendungen und Mindererträgen betroffen. Bund und Länder unterstützen die Kommunen mit einer Übernahme dieser zusätzlichen, coronabedingten Kosten.
  • Aufgrund der Mehraufwendungen, die für die Bewältigung der Corona-Krise eingesetzt werden, wird der Investitionsspielraum für die Kommunen eingeengt. Dies wirkt sich negativ auf die lokale und regionale Wirtschaft aus. Aus diesem Grund erarbeiten Bund und Länder staatliche Konjunkturpakete für Kommunen, die Investitionen in Klimaschutz ermöglichen, insbesondere für energetische Sanierungen und die Stärkung des öffentlichen Verkehrs.
  • Mehraufwendungen und Belastungen im Bereich der Unterstützung von Museen, Musikschulen, Volkshochschulen und anderen Kultureinrichtungen, aber auch in sozialen Diensten der Kommunen sind auszugleichen.
  • Den Kommunen einen zeitlich an der wirtschaftlichen Erholung angepassten Kommunalfonds bereitzustellen, woraus zu erwartenden Verlusten aus Steuermindereinnahmen ausgeglichen, wenigstens abgefedert werden können. Denn: sinkt das Steueraufkommen insgesamt, sinkt auch die Summe der Verbundsteuern, an welchen unsere Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) mit 23 Prozent beteiligt werden.

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