Infektionsschutzgesetz: Gesundheitsausschuss ändert Regierungsentwurf im Sinne der Kultur
Stadtleben // Artikel vom 18.11.2020
Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser sind viel mehr als reine Vergnügungsorte.
Der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Bundeskulturverbände begrüßt daher, dass der Kulturbereich in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages bei dem heute zur Verabschiedung stehenden Infektionsschutzgesetz nun unter §28a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ eigenständig genannt wird.
Am 10.11. hatte der Kulturrat den Deutschen Bundestag aufgefordert, die Kultur im Gesetz als eigenständigen Bereich zu benennen und damit den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zu ändern. Diese Forderung hat der Gesundheitsausschuss aufgenommen: Kultur, so steht es in der Beschlussvorlage, soll nicht mehr unter Freizeit subsumiert werden. Das wird dem besonderen Charakter der Kultureinrichtungen, die eben mehr als Freizeiteinrichtungen sind, besser gerecht. Denn Kultureinrichtungen sind zugleich Bildungseinrichtungen und Orte der Kunstproduktion.
In der Gesetzesbegründung wird explizit darauf verwiesen, dass die „Untersagung und Beschränkung des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen grundrechtsrelevant mit Blick auf die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes“ ist. „Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“ -ps/pat
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