KAL fordert Rheinbrücken-Schlichtung
Stadtleben // Artikel vom 22.03.2011
Die Karlsruher Liste (KAL) hat „genug von der gefühlsmäßigen Diskussion“ über die Notwendigkeit einer Rheinbrücke samt Anbindung ans überregionale Straßennetz.
„Bei den Einwohnern der Region herrscht große Unklarheit zur Frage des zukünftigen Verkehrs über den Rhein und dessen Auswirkungen auf Karlsruhe“, so Lüppo Cramer, Fraktionsvorsitzender der KAL, die deshalb eine öffentliche Fach- und Sachschlichtung nach dem Vorbild Stuttgart 21 fordert.
Erklärtes Leitmotiv der KAL: Grundlage jeder politischen Entscheidung müssten einwandfrei feststehende Fakten sein. Bund und die beiden betroffenen Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben allerdings derzeit eine ganz andere Planungsgrundlage als die Stadt Karlsruhe. Der hiesige Gemeinderat stützt seine Argumentation auf ein Gutachten aus dem Jahr 2008 des Verkehrsberatungsbüros PTV; das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) hebt auf den Generalverkehrsplan Baden-Württemberg und auf Verkehrsprognosen von Modus Consult ab. Die Erwartungen sind dabei extrem unterschiedlich: Während Stadt und PTV nach allen Szenarien mit einer Stagnation der Verkehrszahlen bis 2025 rechnen, geht das RP von einer Steigerung von heute 75.000 Fahrzeugen an Werktagen auf über 90.000 im Jahr 2015 und über 100.000 im Jahr 2025 aus.
„Die Entscheidung für oder gegen eine zweite Rheinbrücke hat eine enorme finanzielle Tragweite in der Größenordnung von 200 Millionen Euro“, macht Stadtrat Eberhard Fischer, verkehrspolitischer Sprecher der KAL, deutlich. „Und wenn die Nordtangente kommt, wird es noch viel kostspieliger.“ Bei der Diskussion zur zweiten Rheinbrücke dürfe es „nicht nur um ein Ja oder Nein oder um rein rechtliche Aspekte einer Genehmigungsfähigkeit der Planung“ gehen. Vielmehr gelte es im Sinne der Bürger und Steuerzahler, die Ursachen für die völlig unterschiedlichen Verkehrsprognosen zu klären. Zudem müssten vor einer Entscheidung alle Varianten mit genügender Planungstiefe untersucht worden sein; auch solche Varianten, die von Bürgerseite ins Spiel gebracht wurden. Die KAL nennt als Beispiel die „Ersatzbrücke Maxau“, die die heutige Straßenbrücke unter rollendem Verkehr ersetzen soll.
Bei Stuttgart 21 habe sich der Staat zu spät auf eine ernsthafte Debatte eingelassen – mit negativen Folgen für die Demokratie, so die Wählervereinigung im Gemeinderat. Die KAL sieht die grundsätzliche Notwendigkeit in einer zeitgemäßen, auf echte Bürgerbeteiligung gestützten Demokratie bei umstrittenen großen Infrastrukturprojekten öffentliche Faktenklärungen zur Grundlage zu machen, bevor Planfeststellungs- oder ähnliche Verfahren rechtliche Geltung erlangen. Die so genannte Bürgerbeteiligung im Planfeststellungsverfahren berücksichtige von ihrer Struktur und gesetzlichen Grundlage her nur rechtliche Aspekte. „Die Sinnhaftigkeit einer Lösung, die Wahl der besten Variante steht dann leider nicht mehr zur Debatte“, kritisiert Cramer. Und die möglichen falschen Konsequenzen, die aus unrichtigen oder nutzlosen Daten gezogen würden, seien nach seiner Erfahrung sehr teuer. -ps/pat
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