Kanzlei Recht und Hafen
Stadtleben // Artikel vom 09.07.2009
In den Karlsruher Häfen arbeiten rund 5.000 Menschen in den unterschiedlichsten Berufen und Branchen. Eine Rechtsanwaltskanzlei war bisher nicht darunter.
Seit April 2008 hat sich dies mit der Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Rechtundhafen von Michael Ventzki im Hafenkontor Karlsruhe (HKK) geändert. Die Räumlichkeiten im Hafenkontor beeindruckten den Rechtsanwalt, dessen Rechtsschwerpunkte im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Schadens- und Haftungsrecht (Arztrecht) sowie Veranstaltungs- und Eventrecht liegen, von Anfang an. Das industrielle Ambiente habe ihn sehr gereizt, so Ventzki, aber mit Blick auf eine Rechtsanwaltskanzlei zunächst auch verunsichert, da dieses Umfeld nicht selbstverständlich für eine Kanzlei sei.
Nach näherem Hinsehen sei es aber für ihn schlüssig gewesen, sich in einem „Wirtschaftshafen“ niederzulassen, an dem immer wieder Frachtkähne vorbeifahren und Pressmaschinen auf dem angrenzenden Grundstück ihren Stahl manchmal so sehr in Eisenbahnwaggons stampfen, dass „sogar das Grundgesetz wackelt“. Was nun in der dritten Etage des ehemaligen Thomy-Gebäudes entstanden ist, erinnert eher an lichte und offene Räume einer Agentur oder Galerie als an eine Kanzleistube. Letztendlich würde eine Anwaltskanzlei auch Recht produzieren oder dafür sorgen, dass sich das Recht „bewegen“ müsse, so Ventzki.
Daher liegen die Schwerpunkte der Rechtsanwaltskanzlei auch auf Rechtsgebieten, mit denen die Bürger in ihrem Alltag häufig konfrontiert sind. Ventzki ist wichtig, dass in seiner Kanzlei die Mandanten, die mit ihren Anliegen und Sorgen kommen, eine Rechtsberatung und Rechtsbegleitung im wahrsten Sinne des Wortes bekommen, ist doch der Alltag in Sachen Recht sehr kompliziert geworden.
Mit seiner Arbeit und Kanzlei will Ventzki dazu beitragen, dass die Mandanten besser verstehen, womit sie es zu tun haben, „denn das Recht begleitet uns jeden Tag, zu jeder Stunde und in jeder Lebenslage, weil es unser Leben umfassend regelt, auch wenn wir dies meist nicht wahrnehmen“.
www.rechtundhafen.de
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