Komasaufen & Flatrate-Partys?

Stadtleben // Artikel vom 15.07.2007

Gesammelte Beiträge zum Thema "Komasaufen & Flatrate-Partys in Karlsruhe?".

INKA-Interview mit Günter Cranz, stellvertretender Leiter
von Bürgerservice und Sicherheit (BuS).

Komasaufen und Flatrate-Partys – zwei Schlagworte, die die Öffentlichkeit beschäftigten.

Offenbar zu spät. In Berlin musste sich ein Schüler in den Tod saufen, bevor auch dem Letzten klar wurde: Die Jugend, und nicht nur die, trinkt zu oft zu viel Alkohol. Die Zahl der Alkoholvergiftungen mit Klinikeinweisung stieg von 2000 bis 2004 um 50% – alleine in Baden-Württemberg wurden 2005 knapp 3200 Jugendliche unter 20 Jahren wegen Alkoholmissbrauchs in Kliniken behandelt: Erneut 15% mehr als 2004; Zahlen für 2005 stehen noch aus, aber die Tendenz kann man erahnen.

In Karlsruhe stand meist das "Unterhaus" in der Kritik, dessen "Flatrate"-Angebote immerhin auf einzelne Tage beschränkt sind. Dort wurde das donnerstägliche Flatrate-Angebot beendet, dafür sind jetzt allerdings dienstags bis 1.00 Uhr alle Getränke frei - ob Limos, Bier und Sekt oder Longdrinks wie Jacky Cola und Wodka Lemon. Der Eintritt für eine solche Party beträgt dort 9 Euro für Frauen und 10 Euro für Männer.

Wolfgang Uhlmann, Betriebsleiter des "Agostea", ließ die BNN unlängst wissen, seine Disko habe von Flatrate-Angeboten, sprich Saufen zum Pauschalpreis, Abstand genommen. Doch wurde im "Eventmagazin" des Agostea sowie auf den Internet-Seiten auch bis Redaktionsschluss dieser INKA-Ausgabe mit Angeboten wie diesen oder vergleichbaren geworben: Gutscheine von 10 Euro für freies Trinken (bis 24 Uhr) an Einzeltagen oder die "1 Euro Mexican Night & Arschgeweih Party": Alle weiblichen Gäste mit "Arschgeweih" erhalten bis 24 Uhr eine Flasche Sekt gratis, Studenten haben bis 22.30 Uhr freien Eintritt und erhalten zwei Freigetränke bis zu 12 Euro (aus: Eventmagazin März 2007, Juni 2007). Unzählige weitere 1-2 Euro- oder aber „Geburtstagsspecials“ mit „Freiverzehr bis 25 Euro“ (7.6.) zieren die Website.

Eine Preispolitik, die inzwischen viele Locations in der Innenstadt dazu "bewogen" hat, nachzuziehen: Schnäpse für 1 Euro sind inzwischen nicht mehr die Ausnahme, sondern oft sogar die Regel. INKA-Mitarbeiter Denis Elbl hat mit Günter Cranz, dem stellvertretendem Leiter von Bürgerservice und Sicherheit (BuS) gesprochen – über Flatrate-Partys, ihre Anbieter und die wirtschaftlichen und kulturellen Folgen solcher Angebote.

INKA: Hat BuS den Willen und den Anspruch, Flatrate-Partys und ähnliche Billig-Sauf­an­ge­bote zu unterbinden?

Cranz: Wir haben im Winter alle Betroffenen zu einem Gespräch eingeladen, in dem wir andiskutiert haben, dass dies auf freiwilliger Basis unterlassen werden soll. Wir haben aber auch angekündigt, dass wir, wenn einer so etwas weiterhin konsequent betreibt, erneut das Gespräch suchen und prüfen, ob wir verwaltungsrechtlich etwas tun müssen. Aber wir sind, glaube ich, auf einem guten Weg. Im Moment weiß die Gaststättenbehörde von keinem solchen Angebot in Karlsruhe.

INKA: Meinen Sie damit nur Flatrate-Partys oder auch andere Billigangebote?

Cranz: Das können auch andere Angebote sein. Im Bereich Flatrate gibt es eigentlich fast so gut wie gar nichts, auch der Gaststättenverband weiß von nichts. Gaststättenverband und BuS setzen gemeinsam darauf, dass die Betreiber freiwillig verzichten. Denn Geld verdienen die dabei ja nicht.

INKA: Eben: Glauben Sie, dass mit solchen "Kampfpreisen" Kon­kur­renten gezielt geschädigt werden sollen? Sehen Sie gegebenenfalls Handlungsbedarf von behördlicher Seite?

Cranz: Wir können in den Markt nicht eingreifen, um zu verhindern, dass ein "Großer" einen "Kleinen" unter Druck setzt – das ist freie Marktwirtschaft. Das ist nicht unsere Aufgabe.

INKA: Haben sich im Vorfeld der Konzessionierung für Großraumdiskos im innerstädtischen Bereich, die offensichtlich nur darauf abzielen, junge Leute und Studenten "abzufüllen", die Ämter vernetzt und sich Gedanken über die Konsequenzen gemacht? Billigangebote gibt es ja nach wie vor.

Cranz: Wenn ein Gastronomiebetrieb konzessioniert wird, geht es zunächst beim Bauamt um die Frage, ob in diesem Gebiet Gastronomie angesiedelt werden darf. Wir prüfen dann die Zuverlässigkeit des Betroffenen. Alles weitere ist Sache des Vermieters. Das Rathaus stimmt sich lediglich dahingehend ab: "Kann dieser Bereich Gastronomie vertragen?" Wenn’s vom Bebauungsplan her geht, können sie’s nicht verhindern.

INKA: Inwieweit sind für Sie Pornomodels, die als "Oben-ohne-DJanes" auftreten, Ausweis der Zuver­lässigkeit eines Diskobetreibers? (Cranz bekommt das Monatsprogramm einer Karlsruher Diskothek vorgelegt, das neben diesem auch mit Angeboten wie "10 Euro-Gutscheinen bis 24 Uhr", zwei Euro für Longdrinks, ein Euro für Bier etc. aufwartet).

Cranz: Das sehe ich, ehrlich gesagt, zum ersten Mal.

INKA:
Wäre so etwas Anlass, eine Konzession infrage zu stellen?

Cranz: Sie können ab 18 Jahren auch in Nachtlokale, da ist es ganz normal, dass auch oben ohne bedient wird. Die Zeiten, da Oben-ohne-Bedienung ein Ansatzpunkt wäre, sind lange vorbei – solange kein unter 18-Jähriger Zutritt hat. Und der Jugendschutz in Karlsruhe funktioniert, es gibt fast keine Anzeigen gegen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. Den Ärger mit uns tut sich kein Wirt an.

INKA: Weg von der Gastronomie: Jugendliche betrinken sich vor allem auch im öffentlichen Raum. Hat BuS ein Augenmerk auf die Discounter im Innenstadtbereich, wo sich die Jugendlichen mit Alkohol eindecken?

Cranz: Wir bekommen tatsächlich auch Beschwerden aus der Gastronomie, weil die Jugendlichen und jungen Erwachsenen schon angetörnt ankommen und "dicke Arme" machen, wenn sie nicht reinkommen. Der Alkohol, die Polizei hat das kontrolliert, wird bei Discountern, aber auch Tankstellen fast nie von 15-, 16-Jährigen gekauft. Da ist immer einer dabei, der nachweislich volljährig ist. Wir reden mit den Händlern, der Einzelhandel ist sensibilisiert.

 

Flatrate die x-te

Von INKA-Mitarbeiter Denis Elbl

Das INKA-Interview mit Günter Cranz, stellvertretendem Leiter von Bürgerservice und Sicherheit (BuS) zum Thema Flatrate-Partys und Komasaufen (INKA Nr. 28) ist bei Lesern wie Gastronomen erneut auf vielfältige Resonanz gestoßen, obgleich wir die Themen Jugendgewalt und Komasaufen schon im Dezember 2006 thematisierten – bevor es in Berlin den ersten „offiziellen“ Flatrate-Todesfall gab.

Neben Lob (meist von den Lesern) gab es auch heftigen Tadel (von Gastronomen). Diese legen zum Beispiel Wert auf die Feststellung, dass sich nicht wenige ihrer Gäste bereits vor Betreten einer Diskothek mit hartem Stoff abgefüllt haben – und dass sich die Preise etwa eines Bieres in der Disko von denen in einer normalen Kneipe heute nicht mehr unterscheiden.

Das war bekanntlich mal anders. Wir haben uns den Tadel also zu Herzen genommen und darum das Karlsruher Nachtleben noch einmal unter die Lupe genommen, sind aber diesmal nicht nachts mit der Polizei auf Streife gefahren, sondern haben einfach mal die größten Online-Plattformen der Szene studiert.

Stand: 25.6.07. Das Ergebnis ist – auch ohne „livehaftige“ Recherche – erschreckend: Die Karlsruher (Nacht)Gastronomie geht am Stock.

Den Eindruck könnte man zumindest gewinnen, wenn man sich die hier feilgebotenen Specials näher beschaut: Offenbar geht es der Mehrzahl der dort gelisteten Clubs, Diskotheken und Kneipen so schlecht, dass sie gar nicht anders können, als Alkohol zu Dumpingpreisen (auch und vor allem) an Jugendliche zu verschleudern.

Flatrate-Partys, da mag Herr Cranz Recht haben, gibt es keine – oder wie er sagte, „eigentlich so gut wie fast gar nicht“. Bier, Sekt oder Prosecco, mitunter auch Kurze oder Longdrinks an bestimmten Tagen bis zu einer bestimmten Uhrzeit kostenlos oder für Preise zwischen 0,99 und 1,49 Euro auszuschenken scheint dagegen inzwischen ebenso normal zu sein wie die Ausdehnung der Happy Hour auf mehrere Stunden.

Die Angebote richten sich dabei oft und gerne an Schüler, Azubis und Studenten. Auch „Youngster Partys“ für 14- bis 17-Jährige (!) bei jugendfreundlichen Eintrittspreisen von 3 Euro mit Softdrinks für 0,70 Euro und Cocktails für 3 Euro sind im Angebot. Sicherlich werden hier an der Bar strengste Ausweiskontrollen durchgeführt und dann exakt nachverfolgt, wohin der von über 18-Jährigen gekaufte Alk fließt.

Es geht nicht darum, einzelne Betreiber zu dämonisieren. Die genannten Beispiele ließen sich beliebig erweitern und reichen quer durch alle Szenen! Jeder kann sich vor Ort oder über das Internet selbst ein Bild machen, die Daten sind frei zugänglich.

Als die Stadt einer finanzstarken Diskothekenkette erlaubt hat, im innerstädtischen Bereich eine Großraumdisko zu eröffnen, hat sie sich offenbar keine Gedanken über die Folge gemacht: nämlich Preiskrieg. Der wird letztlich auf dem Rücken aller ausgetragen: dem der Jugendlichen, der sozialen Institutionen der Stadt, der Krankenhäuser und ihren Notaufnahme-Teams und letztlich auch jener Gastronomen, die sich an dieser Abwärtsspirale nicht beteiligen, sondern ihrem Publikum mit etwas mehr und vielleicht auch kulturellem Anspruch begegnen wollen.

Das Wirtschaftministerium Baden-Württemberg hat übrigens am 8. Juni einen „Erlass an die Regierungspräsidien auf den Weg gebracht, der die Grundlage für ein Verbot der Flatrate-Partys durch die Gaststättenbehörden (Landratsämter bzw. Bürgermeisterämter der Stadtkreise und großen Kreisstädte) bildet“. Die Pressemitteilung findet sich auf www.wm.baden-wuerttemberg.de unter Service/Pressemitteilungen.

Laut der ARD-Reportage „Saufen bis der Arzt kommt – Kinder im Vollrausch“ (27.6.07) hat übrigens Hannover als erste deutsche Stadt mit Wirkung vom 15.6.07 alle Flatrate- und verwandten Billig-Sauf-Angebote verboten. Wobei der Problemfall im Adjektiv „verwandt“ liegt: Während sich alle Welt auf „Flatrate“-Parties einschießt, ist das „Rabatt“-Angebot längst unüberschaubar geworden.

Städtischer Pressedienst vom 6. Juli 2007:

Stadt Karlsruhe sagt "Koma-Saufen"
und "Flatrate-Partys" den Kampf an
 
Bürgerservice und Sicherheit sensibilisiert Wirte und Diskothekenbetreiber

Die Stadt Karlsruhe will mit verwaltungsrechtlichen Maßnahmen gegen das so genannte Koma-Saufen und gegen Flatrate-Partys konsequent vorgehen. Dies hat sich das Amt für Bürgerservice und Sicherheit vorgenommen. Bereits im November des vergangenen Jahres hatte die für das Gewerberecht zuständige Dienststelle Karlsruher Gaststätten- und Diskothekenbetreiber zu einem Gespräch eingeladen, bei dem die besondere Problematik solcher Veranstaltungen diskutiert wurde. Dabei wurde deutlich, dass man den zunehmenden Gewaltexzessen durch übermäßigen Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit nur durch ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten entgegenwirken kann. Dies ist insbesondere dadurch möglich, dass Wirte und Diskobetreiber freiwillig auf solche "Billig-Saufangebote" verzichten. Mitarbeiter von Bürgerservice und Sicherheit haben auch auf mögliche verwaltungsrechtliche Sanktionen hingewiesen, sollte mittelfristig das Problem nicht gelöst werden.

Die für das Gaststättenrecht zuständige Behörde hat auch die Aufgabe, bedenklichen Bewirtungskonzepten entgegenzusteuern und Einhalt zu gebieten. Bürgerservice und Sicherheit wird daher künftig verstärkt gegen Aktionen in Gaststätten und Diskotheken vorgehen, welche die Gäste zu übermäßigem Trinken animieren. Das geht soweit, dass solche Veranstaltungen bereits im Vorfeld mit Maßnahmen des Verwaltungsrechts verhindert werden.

Der Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht" hat in seiner Sitzung im Mai ebenfalls das Problem erörtert und die Rechtslage wie folgt beschrieben:  „Die Ankündigung von Koma- oder Flatrate-Partys ist bereits ein Indiz dafür, dass in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene verabreicht werden sollen. Solche Veranstaltungen können daher schon im Vorfeld verboten werden. Zuwiderhandlungen können nach dem Gaststättengesetz zum Widerruf der Konzession führen. Koma- oder Flatrate-Partys, die nach den erkennbaren Rahmenbedingungen auf einen Verstoß gegen das Gaststättengesetz hinauslaufen, sind unzulässig.“

Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses will Bürgerservice und Sicherheit die Karlsruher Gastronomen erneut für die Problematik von „Billig-Saufangeboten“ sensibilisieren, gleichzeitig aber auch die Öffentlichkeit über solche Auswüchse informieren.

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