Kultur- und Nachverdichtungs-News
Stadtleben // Artikel vom 07.11.2018
Positives hört man in Sachen Jazzclub/Kinemathek.
So wie der Flurfunk vermeldet, steht es offenbar gut für das geplante Kulturhaus im Passagehof. Ob dann auch die leidige Auto-Poser-Geschichte endlich ihr Ende findet? Während andernorts massiv gegen diese Protzer-Szene vorgegangen wird, die vor allem nachts mit hochgetunten Autos Lärmterror in den Citys verbreitet, tut sich hier: nichts. Die Stadt sollte endlich die Chance nutzen, den Passagehof vom Autoverkehr zu erlösen und ein kulturaffines Areal zu schaffen – und damit gleichzeitig eine Problemzone der City zur sinnhaften Entwicklung freizugeben. Wir sind gespannt, wie der Gemeinderat Ende November entscheidet.
Denn: Eine Entscheidung muss her, sonst gehen durch die Kurbel-Insolvenz auch noch bei der Kinemathek die Lichter aus. Während der für den Jazz-Boom in Karlsruhe entscheidend mitverantwortliche Jazzclub noch auf eine neue Bleibe wartet, ist direkt am Rathaus schon ein neuer Jazzkeller entstanden. Und dank „vorinstallierter“ Fußbodenheizung und professioneller Belüftung wundersamerweise sogar schon im Spielbetrieb. Tabou heißt er, wie der gleichnamige Verein um Lars Dragmanli (Freie Wähler). Er kennt sich als ehemaliger städtischer Baudirektor mit der historischen Bausubstanz in Karlsruhe offenbar besonders gut aus.
Licht, Gold, Charme: Auch historisch, aber cool ist die neue Retrolampen-Marketing-Aktion der Stadt. Grundsätzlich Positives gibt es auch von der „Nachverdichtungs-Front“. Der Gemeinderat folgte einem Vorstoß der KAL in Person von Lüppo Cramer und beschloss einen neuen Kurs in Sachen städtischer Nachverdichtung:
1. Die Stadtverwaltung bezieht bei Nach- bzw. Innenverdichtungen die Klimabeschlüsse des Gemeinderats sowie die Interessen der dort bzw. in der direkten Nachbarschaft lebenden und arbeitenden Menschen intensiver in die Planungen ein. Im Sinne der doppelten Innenentwicklung verstärkt die Verwaltung dabei die Anstrengungen zum Schutz des Stadtgrüns. Der vom Gemeinderat beschlossene städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung findet Berücksichtigung bei städtebaulichen Wettbewerben (z.B. Zukunft Nord, Neureut Zentrum III) sowie der Aufstellung von Rahmenplänen (z.B. Rahmenplan Nordweststadt). Bei Vorhaben der Innenentwicklung, die die Schaffung neuen Planrechts erfordern (z.B. Fasanengarten), werden die Ziele des Rahmenplans Klimaanpassung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens untersucht und entsprechende erforderliche Maßnahmen berücksichtigt. Bei Bauvorhaben die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind, können klimatische Maßnahmen rechtlich nicht eingefordert werden. Sofern die Vorhabenträger vor einer Bauantragstellung zur Beratung auf die Verwaltung zukommen, werden diese für die klimarelevanten Aspekte sensibilisiert. Im Idealfall werden diese dann auch entsprechend aufgenommen (z.B. Sophien-Carrée).
2. Für die Kernstadt stellt die Stadt einen allgemein gültigen Bebauungsplan auf, der entsprechende Vorgaben für die unter 1. genannten Ziele festschreibt. Zum Schutz wertvoller Grünstrukturen in § 34er-Gebieten kommt grundsätzlich das Instrument der kommunalen Satzung in Betracht. Zur Einführung einer „Grünsatzung“ bzw. „Freiflächengestaltungssatzung“ gibt es im Rahmen des Korridorthemas „Meine Grüne Stadt Karlsruhe“ entsprechende Überlegungen. Nach erster Prüfung rechtlicher Aspekte könnte die Stadt diese für Teile des Gemeindegebiets, nicht aber stadtweit aufstellen. Entsprechend sieht es die Ermächtigungsgrundlage in der § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO vor. Denkbar ist auch die Aufstellung einer Satzung als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB für bestimmte Stadtquartiere, die beispielsweise einen besonders erhaltenswerten Baumbestand aufweisen. Das Thema anzugehen, ist aus Sicht der Stadtverwaltung in jedem Fall wichtig und zu forcieren. Leider werden derzeit – hinsichtlich der zahlreichen bereits begonnenen, prioritären Projekte und Verfahren – bisher keine ausreichenden Kapazitäten gesehen, die Bearbeitung dieser Fragestellung zeitnah zu starten. Eine Aufnahme des Projektes ist in Abhängigkeit von den Personalressourcen im Laufe von 2019 vorgesehen.
So positiv sich diese Stellungnahme erst einmal liest, so knarzig ist sie im Abgang. Verrät sie doch einiges über eine Stadt, in der die Verwaltung die Politik macht. Und die Verwaltung steht stellvertretend für den Umgang der Stadt mit ihren Bürgern und den Eindruck, den diese von „der Stadt“ haben. Hier liegen die Probleme: Denn die Verwaltung scheint den Bürger konsequent als Gegner zu sehen, der nur unnötig „Arbeit macht“. Es knirscht an allen Ecken und Enden, nun erneut in der Oststadt, während die Anwohner des Sophien-Carées teils schon über acht Monate auf Antworten zu ihren Einwendungen warten und öffentlich so getan wird, als sei alles im Lot. Bislang keine Reaktion auch zu meiner Anfrage, ob in der Sache Neubau Altersheim Geranienstraße/Weinbrennerstraße die Stadtplanung dem Bauherrn quasi a priori nahegelegt hat, eine Blockrandbebauung zu veranlassen, damit die Straße endlich gerade ist.
Eher unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde das Gartenbauamt nun dem Umweltdezernat zugeordnet – statt wie bisher dem Baudezernat. Wie das Abfallamt (seit 1.10.) hat auch das Gartenbauamt mit Landschaftsarchitektin Cornelia Lutz seit Ende 2017 eine neue Leiterin. Als ich Bürgermeister Klaus Stapf 2017 kontaktierte, weil der scheidende Gartenbauamts-Chef noch den letzten großen Baum auf dem Stephanplatz fällen ließ, verwies er auf die Zuständigkeit von BM Obert, sprich dem Baudezernat. Offenbar wurde das in der Stadt eher als „Holzfällertruppe“ wahrgenommene Amt, dessen Aktivitäten beständig die Leserbriefspalten der Lokalpresse zieren, nun dem Umweltdezernat zugeordnet.
Auf die Frage, ob dies richtig ist und weshalb und auf wessen Veranlassung hin das geschah, antwortete BM Stapf: „Der Dezernatsverteilungsplan wird vom OB vorgeschlagen und mit dem Gemeinderat abgestimmt. So war es auch hier. Das Gartenbauamt wurde meinem Dezernat zugeteilt (wie zuvor schon der Forst), weil dort die Themen Grüne Stadt und Biodiversität angesiedelt sind und das Gartenbauamt hier stärker eingebunden werden soll. Dies deckt sich mit meiner Vorstellung zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung. Der Prozess ist nun gestartet, Veränderungen von Verwaltungen gehen aber nicht von heute auf morgen. Karlsruhe hat ca 138.000 Stadtbäume, natürlich müssen schon aus Altersgründen welche gefällt werden. Üblicherweise werden eher ein paar mehr nachgepflanzt. Bei städtischen Baustellen wünsche ich mir, dass der Erhalt von Bäumen stärker berücksichtigt wird. Die bauenden Stellen sehen dies leider nicht immer so, hier gibt es natürlich Interessenskonflikte. Auf Fällungen auf privaten Grundstücken hat die Stadt leider häufig nur sehr begrenzten Einfluss.“ -rw
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