Verfolgung wegen Homosexualität kein Asylgrund?

Bildung & Wissen // Artikel vom 17.05.2019

Nach wie vor sind Lesben, Schwule, bisexuelle und transsexuelle Menschen (LSBTTIQ) in vielen Ländern von Verfolgung bis hin zur Todesstrafe bedroht.

Jüngstes Beispiel ist Brunei: Trotz des Grundsatzurteils des Europäischen Gerichtshofs von 2013, das Homosexualität als möglichen Asylgrund anerkennt, leben aktuell in Deutschland viele, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität flüchten mussten, in ständiger Angst, in ihre Heimatländer abgeschoben zu werden.

Auch wenn es einige positive Entscheidungen gibt, wird nach wie vor vielen wegen Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit Verfolgten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und von Gerichten mit unglaublichen Begründungen der Schutz vor staatlicher Verfolgung und lebensbedrohender gesellschaftlicher Diskriminierung verweigert.

Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe machen das Offene Antirassistische Treffen Karlsruhe, und das United Refugees Rights Movement Karlsruhe mit Unterstützung von Rosa Rauschen (Querfunk auf 104,8 MHZ) aus Anlass des „Internationalen Tags gegen Homophobie“ solche Entscheidungen u.a. mit einer szenischen Lesung öffentlich. -ps

Fr, 17.5., 12 Uhr (Beginn: 12.30 Uhr), vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe

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